FAQs

Häufig gestellte Fragen

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Häufig gestellte Fragen

Unklarheiten beseitigen

An dieser Stelle möchte ich Fragen beantworten, die mir in meiner Praxis immer wieder begegnen oder die häufig im Zusammenhang mit Heilpraktikerbehandlungen gestellt werden.

Ich hoffe, Ihnen damit eine hilfreiche Orientierung geben zu können.

Selbstverständlich können Sie sich bei weiteren Fragen jederzeit persönlich an mich wenden.

"Reichtum ist gut, Zufriedenheit ist mehr, Gesundheit ist alles"

(asiatische Weisheit)

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Sie können auf verschiedenen Wegen Kontakt zu mir aufnehmen – ganz wie es für Sie am angenehmsten ist.
Gerne erreichen Sie mich telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website.

Wenn Sie bereits zu meinen Stammpatienten gehören, haben Sie außerdem die Möglichkeit, Folgetermine direkt über das Online-Buchungsportal zu vereinbaren.

Beim ersten Termin nehme ich mir ausreichend Zeit für ein ausführliches Gespräch, eine gründliche Anamnese und eine körperliche Untersuchung.
Bitte planen Sie hierfür etwa 90 bis 120 Minuten ein.

Folgetermine fallen in der Regel kürzer aus. Je nach Symptomatik und Behandlungsbedarf sollten Sie mit 30 bis 60 Minuten rechnen.

Ich arbeite ausschließlich mit vereinbarten Terminen, so dass es in der Regel zu keinen Wartezeiten kommt.

Bereits vor unserem ersten Treffen erhalten Sie von mir per E-Mail den Behandlungsvertrag, eine Datenschutzerklärung sowie einen Fragebogen zu Ihrer persönlichen Situation und Krankengeschichte.
Bitte füllen Sie diese Unterlagen möglichst sorgfältig bzw. vollständig aus und senden Sie diese 3–4 Tage vor Ihrem Termin unterschrieben an mich zurück. So kann ich mich gezielt auf Sie und Ihr Anliegen vorbereiten.

Falls Sie aktuelle Arzt- oder Laborberichte besitzen, können Sie mir diese ebenfalls gerne bereits im Vorfeld zukommen lassen.

Bitte planen Sie außerdem ausreichend Zeit für den Termin ein, damit wir uns ohne Hektik und in Ruhe Ihrem Anliegen widmen können.

Sie erhalten von mir eine Rechnung – entweder direkt im Anschluss an den Termin oder nachträglich per Post oder E-Mail.
Die Rechnung ist anschließend per Überweisung zu begleichen.

Bitte beachten Sie, dass Bar- oder EC-Zahlungen in meiner Heilpraktikerpraxis nicht möglich sind.

Die Naturheilkunde gehört zur sogenannten Erfahrungsheilkunde. Viele ihrer Methoden und Verfahren werden z.T. seit Generationen angewendet und ihre positiven Wirkungen traditionell weitergegeben.

Für zahlreiche naturheilkundliche Verfahren liegen bislang keine umfassenden wissenschaftlichen Studien im Sinne der Schulmedizin vor. Daher werden sie auch nicht zwingend von letzterer anerkannt.

Trotzdem berichten viele Patientinnen und Patienten über positive Erfahrungen und spürbare Verbesserungen ihres Wohlbefindens. Die Naturheilkunde versteht sich daher als ergänzende und ganzheitliche Herangehensweise, die Körper, Geist und Lebensweise gleichermaßen berücksichtigt.

Ein Heilpraktiker darf grundsätzlich eine Vielzahl von Erkrankungen und Beschwerden behandeln – ausgenommen sind Erkrankungen, die unter das Infektionsschutzgesetz (IfSG), die Zahnheilkunde oder das Hebammengesetz fallen.

Im Rahmen meiner Sorgfaltspflicht wende ich ausschließlich Therapien an, in denen ich fundiert ausgebildet bin und die ich als sinnvoll und angemessen einschätze.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Anliegen in mein Behandlungsspektrum fällt, kontaktieren Sie mich gerne. Ich gebe Ihnen eine ehrliche und fachlich begründete Einschätzung, ob und wie ich Sie unterstützen kann.

In der Regel werden Behandlungen durch Heilpraktiker von privaten Krankenkassen, der Beihilfe oder privaten Zusatzversicherungen ganz oder teilweise erstattet.
Der Umfang der Kostenübernahme hängt jedoch von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Bitte klären Sie dies vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer Krankenkasse oder Versicherung.

Meine Rechnungen orientieren sich z.T. an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) sowie an meinem festgelegten Stundensatz (siehe unten). Die vollständige Begleichung meiner Rechnung hat unabhängig von der Kostenerstattung  durch Krankenkassen zu erfolgen.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung in der Regel nicht.

Grundsätzlich ja.
Auch wenn Sie nicht in laufender Behandlung bei mir sind, können Sie bestimmte Infusionstherapien in Anspruch nehmen – beispielsweise zur Unterstützung des Immunsystems (z. B. Hochdosis-Vitamin-C-Infusionen) oder zur allgemeinen Gesunderhaltung.
Ebenso sind sogenannte „Drip-Spa-Infusionen“ – etwa Beauty, Anti-Aging, Immun-Booster, Energy-Kick oder Anti-Stress – möglich.

Vor jeder Anwendung erfolgt jedoch eine Vorabklärung, um mögliche Kontraindikationen auszuschließen und sicherzustellen, dass die Therapie für Sie geeignet ist.

Die Nutzung der BEMER-Gefäßtherapie zur Prophylaxe und Durchblutungsförderung ist ebenfalls möglich.
Eine 10er-Karte erhalten Sie für 149 €.

Bitte beachten Sie, dass es sich in diesen Fällen um Wellness- bzw. Gesunderhaltungsmaßnahmen handelt, die ohne medizinische Indikation in der Regel nicht von den Krankenkassen erstattet werden.
Die Kosten sind daher privat zu tragen.

Für weitere Informationen oder zur Terminvereinbarung kontaktieren Sie mich gerne.

Jeder Termin ist so individuell wie Sie selbst.

Daher lässt sich der Ablauf nicht pauschal beschreiben – er richtet sich immer nach Ihrem Anliegen bzw. Gesundheitszustand.

Ersttermin (Dauer ca. 90-120 Minuten):

Beim ersten Termin nehme ich mir viel Zeit für Sie. In einem ausführlichen Gespräch erfasse ich Ihre Vorgeschichte, messe wichtige Vitalparameter und führe eine körperliche Untersuchung durch.

Oft ist eine weiterführende Labordiagnostik sinnvoll, um die Ursache Ihrer Beschwerden genau zu verstehen. Auf dieser Grundlage erstelle ich anschließend einen individuellen Therapieplan.

Wenn Sie mit Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen kommen, liegt der Schwerpunkt von Beginn an auf der praktischen Behandlung. Beweglichkeits- und Funktionstests gehören ebenso dazu wie die gezielte therapeutische Arbeit am Bewegungsapparat.

Folgetermine (Dauer ca 30-60 Minuten):

Bei bestehenden Patienten fallen die Termine in der Regel kürzer aus.

  • Besprechungstermine (z.B. Laborbefunde, weiteres Vorgehen): ca. 30 Minuten
  • Behandlungstermine bei Schmerzen: ca. 60 Minuten

Infusionstherapie

Je nach Rezeptur dauert eine Infusion zwischen 30 und 90 Minuten. Die Kosten richten sich nach der Zusammensetzung der Infusionslösung.

Das lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt immer von Ihrer individuellen Situation und dem jeweiligen Beschwerdebild ab.

Bei akuten Beschwerden, insbesondere Schmerzen des Bewegungsapparates, kann bereits eine einzelne Behandlung spürbare Linderung bringen.
Andere Patientinnen und Patienten profitieren von regelmäßigen Terminen im Abstand von etwa 4 bis 6 Wochen.

Bei bestimmten Injektions- oder Infusionstherapien wird häufig kurmäßig über 6 bis 8 Wochen, meist 1–2 Mal pro Woche, gearbeitet.

Als allgemeine Orientierung gilt:
Chronische Erkrankungen oder länger bestehende Beschwerden erfordern in der Regel eine längere Behandlungsdauer als akute Beschwerden.
Ich bespreche den Therapieplan und die voraussichtliche Behandlungsfrequenz stets individuell und transparent mit Ihnen.

Die Kosten einer Behandlung sind immer individuell und richten sich nach Ihrem persönlichen Anliegen sowie dem notwendigen Behandlungsaufwand.

Mein Stundensatz beträgt 95 €.

  • Erstanamnese (ca. 90 Minuten):
    Einschließlich ausführlicher Befragung, körperlicher Untersuchung und ggf. erster therapeutischer Maßnahmen – 149 €

  • Akute Schmerzbehandlung (ca. 60 Minuten):
    Manuelle Therapie bei Beschwerden des Bewegungsapparates – 95 €

  • Folgetermine:
    Werden entsprechend der tatsächlichen Dauer anteilig nach dem Stundensatz berechnet (30–60 Minuten)

  • Infusionenabhängig von der Dauer, Rezeptur und Zusammensetzung

Laborkosten werden direkt vom durchführenden Labor in Rechnung gestellt.

Im Anschluss an den Ersttermin bespreche ich mit Ihnen transparent, mit welchen weiteren Kosten ggf. zu rechnen ist.

Private Krankenkassen, Beihilfe und private Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten in der Regel ganz oder teilweise, abhängig von Ihrem individuellen Tarif. Die Begleichung meiner Rechnung hat unabhängig von der Höhe einer Erstattung  zu erfolgen.

Natürlich kann es immer einmal vorkommen, dass ein Termin kurzfristig abgesagt werden muss.
Bitte informieren Sie mich in diesem Fall so früh wie möglich, idealerweise mindestens 24 Stunden im Voraus – telefonisch oder per E-Mail.

So kann ich den Termin an andere Patientinnen oder Patienten vergeben. Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht rechtzeitig abgesagte oder versäumte Termine gemäß § 615 BGB in Rechnung gestellt werden können.

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